Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Neuhaus & Schmale – Instant-AV GbR für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Zubehör und sonstigem Vermietungsequipment.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Instant-AV GbR (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie dazugehörigem Zubehör und sonstigem Vermietungsequipment.
Sie gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und umfassen ebenfalls vereinbarte Liefer- und Abholleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Der Mieter kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere angebotene Kommunikationswege eine Buchungsanfrage stellen.
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage schriftlich (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt. Der vereinbarte Mietpreis ist innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist vollständig zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Mietgegenstand anderweitig zu vergeben.
Der Vermieter behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietgegenstände und Mietdauer
Vermietet werden Veranstaltungstechnik und Zubehör gemäß der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietzeit am gebuchten Tag um 11:00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 11:00 Uhr. Eine verspätete Abholung durch den Mieter verlängert die vereinbarte Mietzeit nicht.
Ist der Mietgegenstand vor oder nach der Mietzeit nicht anderweitig reserviert, kann nach vorheriger Absprache eine frühere Abholung oder spätere Rückgabe ermöglicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Mit der freiwilligen Rückgabe der Mietgegenstände an den Vermieter endet das Besitzrecht des Mieters an den Mietgegenständen. Ein Anspruch auf erneute Herausgabe bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit besteht nicht. Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
4. Abholung und Lieferung
Bei persönlicher Abholung muss der Mieter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen.
Soll die Abholung durch eine andere Person erfolgen, ist dies nur mit
- vorheriger schriftlicher Vollmacht des Mieters,
- einer Ausweiskopie des Mieters sowie
- einem gültigen Ausweisdokument der abholenden Person
zulässig.
Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe der Mietgegenstände bei Zweifeln an der Identität oder Berechtigung zu verweigern.
Lieferungen und Abholungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und gegen Berechnung der vereinbarten Transportkosten.
Bis zur Übergabe der Mietgegenstände trägt der Vermieter das Transportrisiko. Ab Übergabe geht die Gefahr auf den Mieter über. Dies gilt auch für Beschädigungen oder Verluste während des Transports durch den Mieter oder von ihm beauftragte Dritte.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Mietpreise.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus per Überweisung oder PayPal. Rücklastschrift- oder Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Mieters, soweit er diese zu vertreten hat.
Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn vollständig zu entrichten. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mietgegenstände herauszugeben.
6. Kaution
Der Vermieter erhebt grundsätzlich keine Kaution.
Der Vermieter behält sich jedoch vor, bereits vor Abschluss des Mietvertrages in begründeten Einzelfällen (z. B. bei besonders hochwertigen Mietgegenständen oder außergewöhnlichem Mietumfang) eine angemessene Kaution zu verlangen.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
- sämtliche Mietgegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln,
- sie vor Verlust, Diebstahl, unbefugtem Zugriff Dritter, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen,
- sämtliche Bedienungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten,
- die Geräte ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
Eine Weitervermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die Verantwortung für sämtliche überlassene Mietgegenstände.
8. Nutzung der Mietgegenstände
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich sachgemäß verwendet werden.
Soweit Geräte nicht ausdrücklich für den Außeneinsatz geeignet sind, dürfen sie insbesondere nicht ungeschützt
- Regen,
- Schnee,
- hoher Luftfeuchtigkeit,
- stehendem Wasser oder
- sonstigen Witterungseinflüssen.
ausgesetzt werden.
Elektrische Geräte dürfen ausschließlich an geeigneten und ordnungsgemäß abgesicherten Stromquellen betrieben werden.
Akkus dürfen ausschließlich mit den vom Vermieter bereitgestellten Ladegeräten geladen werden.
Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen oder Manipulationen an den Mietgegenständen sind untersagt.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden, Verluste oder Beschädigungen der Mietgegenstände, die während der Mietdauer durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus diesem Mietvertrag entstehen.
Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Gäste, Besucher, Veranstaltungsdienstleister oder sonstige Dritte verursacht werden, denen er den Zugang zu den Mietgegenständen ermöglicht hat.
Dies umfasst insbesondere Schäden oder Verluste infolge von
- unsachgemäßer Nutzung,
- vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten,
- Diebstahl,
- Feuer,
- Wasser,
- Überspannung oder
- Witterungseinflüssen.
Schäden, Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Beschädigte Mietgegenstände sind in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten einschließlich gegebenenfalls anfallender Material-, Ersatzteil- und Arbeitskosten vom Mieter zu tragen, soweit eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur möglich ist.
Bei Totalschaden oder Verlust hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Mietgegenstandes zu ersetzen.
Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
10. Übergabe und Rückgabe
Vor Übergabe werden sämtliche Mietgegenstände auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
Der Mieter hat die Möglichkeit, bei der Übergabe gemeinsam mit dem Vermieter einen Funktionstest durchzuführen.
Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind unmittelbar bei der Übergabe anzuzeigen. Spätere Beanstandungen offensichtlicher Mängel oder Beschädigungen sind ausgeschlossen.
Verdeckte Mängel oder Schäden, die bei der Rückgabe trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht sofort erkennbar sind, können vom Vermieter auch nachträglich geltend gemacht werden.
Die Mietgegenstände einschließlich sämtlichen mitvermieteten Zubehörs sind vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Normale Gebrauchsspuren, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen und die Funktionsfähigkeit sowie den optischen Gesamteindruck der Mietgegenstände nur unerheblich beeinträchtigen (z. B. leichte oberflächliche Kratzer oder übliche Abnutzungserscheinungen), gelten nicht als Schäden.
Übermäßige Verschmutzungen, die über die übliche Nutzung hinausgehen, können nach tatsächlichem Reinigungsaufwand gesondert berechnet werden.
11. Verspätete Rückgabe
Die vereinbarte Rückgabezeit ist verbindlich.
Kann die vereinbarte Rückgabezeit nicht eingehalten werden, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren.
Erfolgt die Rückgabe verspätet, ist der Vermieter berechtigt, für jeden begonnenen weiteren Miettag den jeweils geltenden regulären Mietpreis zu berechnen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen einer dadurch verhinderten Anschlussvermietung, bleiben vorbehalten.
12. Stornierung
Eine Stornierung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
Es gelten folgende Erstattungen:
- bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn: 100 % Rückerstattung
- weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn: keine Rückerstattung
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
Bei Nichtabholung oder Nichtannahme ohne vorherige Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Eine teilweise Inanspruchnahme der vereinbarten Mietzeit begründet ebenfalls keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Mietpreises.
13. Wetter und höhere Gewalt
Schlechte Wetterbedingungen wie Regen, Sturm, Schnee oder sonstige Witterungseinflüsse berechtigen den Mieter nicht zur kostenfreien Stornierung oder Minderung des Mietpreises.
Kann der Vermieter aufgrund höherer Gewalt, technischer Defekte, Diebstahls oder anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände den Mietgegenstand nicht bereitstellen, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Gesetzliche Vorschriften
Der Mieter ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften während der Nutzung verantwortlich.
Hierzu gehören insbesondere Bestimmungen des Lärm-, Veranstaltungs-, Brand- und Jugendschutzrechts.
Etwaige erforderliche Genehmigungen sind vom Mieter selbst einzuholen.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die rechtmäßige Durchführung der Veranstaltung oder die Einhaltung behördlicher Auflagen durch den Mieter.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Neuhaus & Schmale – Instant-AV GbR.
16. Rechnungsstellung
Die Neuhaus & Schmale – Instant-AV GbR nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch.
Aus diesem Grund wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellt.
17. Eigentum
Sämtliche vermieteten Geräte und Zubehörteile bleiben jederzeit Eigentum des Vermieters.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände zu verkaufen, zu verpfänden, sicherungszuübereignen oder sonstige Verfügungen über das Eigentum des Vermieters vorzunehmen.
Veränderungen oder dauerhafte Kennzeichnungen an den Mietgegenständen dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
